Mit dem Lawinenrucksack im Flugzeug – was gilt es zu beachten!

Der Lawinenrucksack ist heutzutage – ebenso wie das LVS-Gerät, die Lawinenschaufel und Lawinensonde – zum wichtigen Bestandteil der Ausrüstung eines jeden Freeriders geworden, dem etwas an seinem Leben liegt. Man zieht an einem Griff und innerhalb eines Augenaufschlags hat sich die Chance auf Überleben in einer Lawinenverschüttung bemerkenswert erhöht und die Wahrscheinlichkeit, das man auf der Lawine schwimmt anstatt von ihr verschüttet zu werden, steigt  somit innerhalb von Sekunden.

Jedoch betrachten Fluggesellschaften eben genau diese Technologie, die einen Rucksack zum einem Gegenstand der Sicherheit macht, mit Argwohn. Und das nicht zu unrecht! Die mit Druckgas befüllte Patrone und der bei ABS Modellen durch einen pyrotechnischen Mechanismus funktionierendem Auslösegriff werden von der International Air Transport Association (IATA) als „Gefahrengut“ angesehen.

 

Das IATA Handbuch – die Bibel für Gefahrengüter im Flugverkehr


Im IATA Handbuch finden sich alle für den Flugverkehr gefährlichen Gegenstände, die nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Jedoch hat auch dieses Regelwerk gewisse Ausnahmen, die in einer speziellen Liste – der Tabelle 2.3.A – aufgeführt werden. In dieser Tabelle findet sich auch der von Freeridern geliebte Lawinenrucksack wieder – was für ein Glück aber auch!

Wer nun glaubt, dass er somit mit seinem Airbag auf dem Rücken gemütlich durch den Zoll und durchs Boarding kommt hat sich allerdings getäuscht, denn so einfach ist es dann doch wieder nicht. Ein paar Dinge muss man noch beachten, bevor es mit dem Flugzeug auf zum nächsten Freeride-Abenteuer geht:

Lawinenrettungsrucksack, einer (1) pro Person, der eine Kartusche mit verdichtetem Gas der Unterklasse  2.2 enthält. Dieser kann auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgerüstet sein, der nicht mehr als 200 mg Netto enthält. Der Rucksack muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist. Die Airbags innerhalb der Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein“

 

  • Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich: JA
  • Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck: JA
  • Erlaubt im oder als Handgepäck: JA
  • Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden: NEIN

 

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die IATA den Transport eines Lawinen Airbags erlaubt, man aber dennoch die Erlaubnis der Fluggesellschaft einholen muss. Und genau hier liegt sozusagen der Hund begraben. Denn durchstöbert man einschlägige Foren, so stößt man immer wieder auf das Problem, dass Angestellte der unterschiedlichen Fluggesellschaften unzureichend über diese Thematik informiert sind. Daher empfiehlt es sich, einen Auszug des IATA Regelwerks mit sich zu führen, damit man  dieses bei fragenden Gesichtern dem Personal der Fluggesellschaft vorlegen kann.

 

So meldest Du Deinen Airbag ordnungsgemäß bei der Fluggesellschaft an


Es empfiehlt sich ebenfalls sich schon vor der Buchung bei der Airline zu erkundigen, ob das Mitführen eines Lawinenrucksacks erlaubt ist. Bei Fragen legt man hier am besten den Auszug aus dem IATA Handbuch, sowie das Datenblatt, welches den Inhalt der Druckpatrone des Airbags und des Auslösegriffs beschreibt. Kontaktierst du die Airline per Email, so ist es Ratsam immer den Emailverlauf ausgedruckt als Bestätigung mitzuführen.

Hier haben wir den Auszug aus der IATA Tabelle in unterschiedlichen Sprachen für dich zum Download zusammengestellt:

 

 

Die meisten Hersteller haben mittlerweile eigene Systeme für ihre Lawinenrucksäcke entwickelt. Manche Hersteller, wie Ortovox und Scott verzichten auf die allseits bekannten ABS Patronen, andere – wie Mammut – haben sogar den kompletten Auslösegriff neu definiert, sodass dieser nicht mehr über einen pyrotechnischen Mechanismus ausgelöst wird, sondern komplett mechanisch funktioniert. Die Marken Pieps und Black Diamond hingegen verzichten komplett auf die Kartusche und befüllen den Airbag durch eine Art Ventilator. Im folgenden findest du je nach Hersteller eine Übersicht aller Datenblätter, die du bei deiner Flugreise mit dem Lawinenairbag mitführen solltest.

 

Datenblatt zur Patrone & Auslösegriff

 

Mit Hilfe dieser Dokument kann die Fluggesellschaft dann feststellen, dass der Airbag den Bestimmungen des IATA Handbuchs entspricht und somit zum Flugtransport zugelassen ist. Da dies aber nur eine Richtlinie ist, hat jede Fluggesellschaft die Möglichkeit hier eigene Regeln festzulegen. Eine Garantie ist es also nicht!

 

Wie packe ich meinen Lawinenrucksack richtig für den Check-In


Damit dein Lawinenrucksack auch durch den Check-In kommt ist es wichtig, dass alles entsprechend vorbereitet ist. Dabei ist es extrem wichtig, dass du deinen Airbag immer zusammen mit der Patrone und dem Auslösegriff aufgibst, beides muss aber lose im Rucksack liegen und darf nicht hineingeschraubt sein. Sicherlich ist es eine zusätzliche Hilfe, wenn du den Auszug aus dem IATA Handbuch beilegst. Diesen kannst du dir weiter oben in der benötigten Sprache herunterladen. Das ist daher wichtig, da nur so gewährleistet werden kann, dass dem Flughafenpersonal der Zusammenhang zwischen Patrone und Auslösegriff klar wird. Denn nicht jeder ist so ein begeisterter Wintersportler wie du und weiß, was er da vor sich liegen hat! Zudem empfehlen wir immer auch das Datenblatt, welches die Füllmenge der Patrone und Inhalt des Auslösegriffs beschreibt ausgedruckt beizulegen. Je mehr Infos du vorweg lieferst, umso weniger Fragen gibt es danach.

 

Leihstationen für Airbag Patronen und Auslösegriffe im Ausland


Möchtest du auf Nummer sicher gehen, und dir jegliche Konfrontation am Flughafen ersparen, so kannst du bei einigen Modellen auch deine Patrone und auch den Auslösegriff getrost zuhause lassen und dir im Ausland Ersatz leihen.

 

ABS Mietstationen

ABS hat ein weltweites Netz an Mietstationen aufgebaut, über welche man sich Kartusche und Griff problemlos ausleihen kann. Wichtig ist jedoch, dass du dich vor deiner Abreise mit dem Händler an deinem Urlaubsort in Kontakt setzt um sicher zu gehen, dass er auch die für deinen Rucksack benötigte Patrone & Griff verfügbar hat.

 

Checkliste: Mit dem Lawinenrucksack reisen (Flugzeug)


  • Fluggesellschaft vor der Buchung kontaktieren und abklären, ob eine Mitnahme des Lawinenrucksacks generell erlaubt ist
  • Auszug aus dem IATA Handbuch ausdrucken und im Lawinenrucksack beilegen
  • Kartusche und Auslösegriff lose in den Rucksack legen, diese dürfen auf keinen Fall hineingeschraubt sein
  • Datenblatt der Druckpatronen und des Auslösegriffs vom Hersteller ausdrucken und im Rucksack beilegen
  • Gegebenenfalls Leihstation kontaktieren und Patrone & Griff reservieren
  • Lawinenrucksack beim Check-In anmelden und alle benötigten Dokumente (IATA, Inhalt Druckpatrone, Inhalt Auslösegriff) vorlegen
  • Entspannt reisen